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Beglaubigte Übersetzungen — anerkannt von deutschen Behörden

Eine gestempelte Übersetzung, die Ihre Behörde akzeptiert — zu einem Preis, den Sie sehen, bevor Sie überhaupt etwas hochladen.

Wenn ein Standesamt, eine Ausländerbehörde, eine Universität oder die Führerscheinstelle eine beglaubigte Übersetzung verlangt, prüft die Behörde nicht nur die Übersetzung selbst — sie prüft, wer sie unterschrieben hat.

Jede beglaubigte Übersetzung, die wir liefern, wird von einem Übersetzer angefertigt und beglaubigt, der an einem deutschen Landgericht ermächtigt ist — meist am Landgericht München I. Genau diese rechtliche Grundlage prüfen deutsche Behörden, nicht ein allgemeines Qualitätsversprechen.

Für die acht meistgefragten Dokumente — Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Abschlusszeugnisse und mehr — brauchen Sie gar keine Angebotsanfrage. Der Preis steht fest. Legen Sie das Dokument in den Warenkorb, laden Sie Ihre Vorlage hoch, den Rest übernehmen wir.

ab €0,22/Wort · Festpreisdokumente ab €59

Nahaufnahme gestempelter und unterschriebener beglaubigter Übersetzungen

Bearbeitungszeit & Lieferung

Standard 2–3 Werktage · Express nächster Werktag · Same-Day nach Kapazität

2 gestempelte Exemplare per Post + signiertes PDF per E-Mail

Leistungsumfang

  • Übersetzung durch einen an einem deutschen Landgericht ermächtigten Übersetzer (in der Regel Landgericht München I)
  • Stempel und Unterschrift des Übersetzers auf jeder Seite
  • Bestätigungsvermerk zur Vollständigkeit und Richtigkeit
  • Zwei gestempelte Papierexemplare per Post sowie ein signiertes PDF
  • Formatierung, die Ihre Vorlage originalgetreu abbildet, inklusive Siegel und Stempel in eckigen Klammern
  • Ein Festpreis für die acht Standarddokumente; ein Angebot am selben Tag für alles andere
  • Apostille / Legalisation auf Wunsch
  • Standardlieferung in 2–3 Werktagen, Express und Same-Day auf Wunsch

Dokumentarten: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Führerscheine, polizeiliche Führungszeugnisse, Schul- und Hochschulzeugnisse, Notenübersichten, Arbeitszeugnisse, Vollmachten, Verträge für eine deutsche Behörde oder ein Gericht.

Ablauf

01

Bestellen oder hochladen

Bestellen Sie eines der acht Standarddokumente direkt oder senden Sie uns alles andere für ein Angebot am selben Tag.

02

Zuweisung

Ein an einem deutschen Landgericht ermächtigter Übersetzer wird Ihrem Dokument und Sprachenpaar zugewiesen.

03

Übersetzung & Beglaubigung

Das Dokument wird übersetzt, originalgetreu formatiert und mit Stempel und Unterschrift beglaubigt.

04

Unabhängige Prüfung

Eine zweite Linguistin oder ein zweiter Linguist prüft die beglaubigte Übersetzung vor dem Versand.

05

Gestempelte Lieferung

Zwei gestempelte Exemplare werden Ihnen zugeschickt, ein signiertes PDF folgt bei Eilfällen noch am selben Tag.

Preise für diese Leistung

Nicht standardisierte Dokumente: ab €0,22/Wort, Stufe Certified. Beglaubigungsgebühr €25 je Dokument, sofern nicht bereits im Festpreis enthalten (2 gestempelte Kopien inklusive, zusätzliche Kopien €7 je Stück). Die acht Standarddokumente sind einzeln bepreist — siehe das Festpreis-Sortiment. Express +35 %, Same-Day +60 %, Apostille €89.

Preisrechner

Fachübersetzung mit unabhängiger Zweitprüfung, bei Bedarf beglaubigt. (€0.22/word)

Gesamt €0.00

Kostenvoranschlag, kein verbindliches Angebot — der endgültige Preis wird anhand Ihrer tatsächlichen Datei bestätigt.

Vollständigen Kostenvoranschlag ansehen →

Jetzt kaufen — auch als Festpreisprodukt verfügbar.

Wenn Ihr Dokument eines unserer acht Standarddokumente ist, brauchen Sie überhaupt kein Angebot.

Dokument auswählen →

Ermächtigt am Landgericht München I — nicht nur „beglaubigt"

Beglaubigung ist bei uns kein Etikett auf der Seite. Sie bedeutet, dass der Übersetzer vor einem deutschen Landgericht ermächtigt wurde und in dessen öffentlichem Verzeichnis eingetragen ist. Stempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk, die Sie erhalten, sind das unmittelbare Ergebnis dieses rechtlichen Status — genau das, was die empfangende Behörde prüft.

Branchen

Behörden & öffentliche VerwaltungHochschulzulassungEinwanderung & UmzugFamilienrechtFahrzeugzulassung & Führerscheinstellen

Wann Sie das brauchen

Sie melden eine Eheschließung beim Standesamt an und benötigen Ihre ausländische Geburtsurkunde übersetzt und beglaubigt.

Eine Hochschule verlangt vor der Immatrikulation eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusszeugnisses und Ihrer Notenübersicht.

Sie tauschen einen ausländischen Führerschein bei der Führerscheinstelle um und benötigen dafür eine beglaubigte Übersetzung.

Verwandte Leistungen

FAQ

Wird meine Übersetzung von meiner Behörde akzeptiert?

Eine Übersetzung, die von einem an einem deutschen Landgericht ermächtigten Übersetzer beglaubigt wurde, wird von deutschen Behörden, Gerichten, Hochschulen und Standesämtern für die von uns bearbeiteten Dokumentarten akzeptiert. Hat Ihre Behörde eine ungewöhnliche Anforderung, sagen Sie uns das vor der Bestellung.

Was ist eine Normzeile, und betrifft sie mein Dokument?

Eine Normzeile ist eine deutsche Abrechnungseinheit von 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen. Nicht standardisierte Dokumente berechnen wir pro Wort; manche Anbieter rechnen pro Normzeile mit 50–55 Anschlägen — wir nennen unsere Definition überall dort, wo sie verwendet wird.

Wie viele gestempelte Exemplare erhalte ich?

Zwei, im Preis enthalten. Weitere Exemplare kosten €7 pro Stück, etwa für eine zweite Behörde.

Mein Dokument ist nicht eines der acht. Was mache ich?

Senden Sie es uns — wir antworten mit einem Festangebot, meist innerhalb von zwei Stunden während der Geschäftszeiten.

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